Nationale Werbepolitik - Glücksspiel
Im Jahr 2010 könnte die entscheidende Weichenstellung für den privaten Glücksspielsektor in Deutschland erfolgen: Die Werbewirtschaft hofft, dass die aktuelle Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages (GlStV) zum Ende des seit dem 1.1.2008 bestehenden staatlichen Monopols für Glücksspiel führt und wieder private Anbieter zugelassen werden.
Neben der Liberalisierung des Glücksspielssektors stehen auch die weitgehenden Werbeverbote des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages auf dem Prüf-stand, auch deshalb weil inzwischen die wirtschaftlichen Folgen des Werbeverbots für die staatlichen Unternehmen deutlich geworden sind: Seit sie nur noch eingeschränkt für ihre Geschäfte werben dürfen, kämpfen sie bundesweit mit heftigen Umsatzrückgängen.
Der ZAW hat sich in der Anhörung zur Evaluierung des Staatsvertrages für eine Öffnung des deutschen Glücksspielmarktes für private Anbieter ausgesprochen: Ein wirksamer Spieler- und Verbraucherschutz kann nur in einem kontrolliert geöffneten, wettbewerbsfähigen Markt erfolgen. Der private Glücksspielsektor muss aus der Schattenwirtschaft heraus in einen lauteren und fairen Wettbewerb übergeführt werden. In einem liberalisierten Markt kann der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung mithilfe der gesamten Bandbreite existierender Regulierungsmechanismen beginnend mit eigenverantwortlichen Initiativen der Wirtschaft, in geregelte Bahnen gelenkt werden.
Spezielle Werbebeschränkungen für den Glücksspielsektor sind nach einer kontrollierten Marktöffnung nicht notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbung in Deutschland, allen voran das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, enthalten bereits umfassende Regelungen zum Schutz der Verbraucher.
Die Ergebnisse der Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsver-trages sollen im Herbst 2010 zu einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz führen, der über die Zukunft des staatlichen Monopols entscheidet.
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