Donnerstag, 09. September 2010
Hauptinhalt
Die Suche nach Gerichtshof ergab 18 Treffer
Deutsches Glücksspiel-Monopol gekippt: ZAW begrüßt EuGH-Urteil
BERLIN (zaw) - Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten als Entscheidung für Wettbewerb und Lebenskompetenz der Bürger bewertet. Die höchsten EU-Richter hatten festgestellt: Das deutsche Monopol sei nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Preisausschreiben/Gewinnspiele: Striktes Kopplungsverbot EU-widrig
LUXEMBURG (zaw) - Das nach dem deutschen Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bestehende generelle Verbot, die Teilnahme an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware abhängig zu machen, verstößt gegen Europa-Recht. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss im Einzelfall jeweils geprüft werden, ob die entsprechende Werbung nach europäischem Recht als unlauter einzustufen ist. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) begrüßte das Votum des EuGH. "Der Schutz der Konsumenten wird damit auch in Deutschland auf diejenigen Fälle begrenzt, in denen tatsächlich Grund zur Annahme einer unlauteren Beeinflussung ihrer Willensentscheidung besteht", sagte ein ZAW-Sprecher in Berlin.
BUNDESPRÄSIDENT a.D. HERZOG: "Stoppt den Europäischen Gerichtshof"
FRANKFURT/MAIN (zaw) - Der frühere Bundespräsident und Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Roman Herzog, hat in ausdrücklich scharfer Form vor der Rechtspolitik des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gewarnt. Mit immer erstaunlicheren Begründungen griffen die Luxemburger Richter massiv in die Kompetenzen und Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ein und gebärdeten sich als oberste Gesetzgeber, schreibt Herzog in der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gemeinsam mit Lüder Gerken, Vorstand des Centrums für Europäische Politik. Eines der von den beiden Autoren skizzierten Beispiele aus jüngster Zeit: Die Billigung des Tabakwerbeverbots der EU durch den Europäischen Gerichtshof.
WERBUNG: BGH weiß, was Kinder können
KARLSRUHE (zaw) - Ein Meilenstein-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH): Gezielte Werbung für Süßigkeiten Richtung Kinder ist zulässig. Damit wiesen die Richter den Dachverband der Verbraucherzentralen in die Schranken. Der hatte die Kinder von der Werbung aussperren wollen. Die Nestlé AG hatte für ihre Schoko-Riegel (wie "Lion", "KIT KAT" und "NUTS") eine Aktion durchgeführt, bei der auf der Verpackung jeweils ein Sammelpunkt aufgedruckt war.
TABAKWIRTSCHAFT: Zigarettenindustrie wiedervereint
BERLIN (zaw) - Nach Ende des Verbandes der Cigarettenindustrie (VdC) vor neun Monaten hat die Branche eine neue Interessensvertretung gegründet: den Deutschen Zigarettenverband (DZV). Der Solidarverbund hat sechs Unternehmen als Mitglieder. Nicht dabei ist der Branchenführer Philip Morris, der aus dem VdC ausgeschert war.
EUROPÄISCHE UNION: D-Glücksspielmonopol unzulässig
BRÜSSEL (zaw) - Deutschland droht wegen der jüngsten antimarktwirtschaftlichen Verschärfung des staatlichen Glücksspielmonopols ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Die EU-Kommission äußerte starke Zweifel daran, dass das im Glücksspielstaatsvertrag, der zum Jahresanfang in Kraft getreten ist, verankerte Verbot von Glücksspielen und Sportwetten im Internet sowie die weitgehende Einschränkung der Werbung für Glücksspiele mit dem Recht der EU vereinbar sind.
EUROPÄISCHE UNION - Konservative TV-Formel: "Scheiß Privatfernsehen"
BERLIN (zaw) - Was haben Frankreich, Schweden und Baden-Württemberg gemeinsam? Konservative politische Führungsspitzen. Und: ein gestörtes Verhältnis zur Fernsehwerbung. Einen guten Sprecher der Dreiergruppe könnte der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Günther Oettinger, abgeben - gleichfalls medienpolitischer Sprecher der Christlich Demokratischen Union (CDU). Seine Einlassung zu den aktuellen Vorgängen in Paris, Stockholm und Stuttgart eignet sich als Plakataufschrift des Vereins für Vorurteilssüchtige: "Scheiß Privatfernsehen".
WISSENSCHAFTLER - Werbezensur bedroht Pressefreiheit
Frankfurt/Berlin (zaw) - Europäisches Gemeinschaftsrecht bedrängt zunehmend die Presse- und Meinungsfreiheit in Europa. Zu diesem Ergebnis kommt der Dekan der juristischen Fakultät der Europauniversität Viadrina (Frankfurt/Oder), Professor Dr. Wolff Heintschel von Heinegg, in einer Analyse über 'Europa und die Pressefreiheit'. Die Gefahren ergäben sich nicht nur aus der europäischen Zusammenarbeit von Polizei und Justiz sowie aus der gemeinsamen Terrorbekämpfung.
Rechtswissenschaftler: Europa entmachtet uns
Rom, 25. März 1957. Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichnen und begründen mit dem EWG-Vertrag die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Was folgte, war für den bis zu diesem Datum von Unfrieden gezeichneten Kontinent eine historisch herausragende Erfolgsgeschichte.
Wissentlich die Unwahrheit
Kommentar von Volker Nickel
Konzept - Design - Entwicklung durch André Letzsch ...